Wir akzeptieren Anmeldungen mit BuT-Anträgen

Extra-Gelder dank „Bildung und Teilhabe“

Seit dem Jahr 2011 gibt es für Kinder Extra-Gelder aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Diese Extra-Gelder werden auch BuT-Leistungen genannt. Die Extra-Gelder sollen den Besuch der Kita oder Schule oder die Teilnahme an schulischen oder gesellschaftlichen Aktivitäten ohne finanzielle Sorgen ermöglichen. Dies umfasst unteranderem auch die Kostenübernahme von qualifizierten Nachhilfeanbietern wie z.B der Spitze Nachhilfe Solingen.

Wählen Sie bitte ihre Stadt aus:

2011 hat die Bundesregierung das Förderprogramm „BuT“ (Bildung und Teilhabe) ins Leben gerufen. Es gibt Zuschüsse für sozial benachteiligte Familien, die zum Beispiel für Schulmaterial, Klassenfahrten oder professionelle Nachhilfe verwendet werden können. Anspruch auf Sozialhilfe haben Personen, die Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Kindergeld oder Wohngeld beziehen. Mehrere unserer Schüler werden bereits durch das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) unterrichtet.

 

In Zusammenarbeit mit der örtlichen:

Mit den Leistungen des „Bildungs- und Teilhabepakets“ werden Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringen Einkommen gefördert und unterstützt. Sie sollen nicht von Kultur, Sport und Freizeit, Mittagessen, Ausflügen und Klassenfahrten, Schülerfahrkosten und Lernförderung/Nachhilfe ausgeschlossen sein, nur weil das Geld nicht reicht.

 

Kinder und Jugendliche können z.B. bei Ausflügen und Ferienfreizeiten mitfahren, Sport- und Musikangebote nutzen, bei Bedarf Nachhilfe bekommen oder am gemeinsamen Mittagessen in der Schule, der Kindertageseinrichtung oder der Kindertagespflege teilnehmen. Das Arbeitsministerium NRW stellt mit den nachfolgenden „Fragen und Antworten“ dar, welche Leistungen das Bildungs- und Teilhabepaket enthält. Die Jobcenter und Kommunen helfen ebenfalls gerne weiter und informieren, was alles möglich ist, wer die Leistungen bekommen kann und wie Sie und Ihr Kind die Förderung erhalten können.

Lernförderung

Keine Schülerin und kein Schüler soll von einer notwendigen Lernförderung ausgeschlossen bleiben. Daher werden die Kosten einer ergänzenden angemessenen Lernförderung bzw. Nachhilfe übernommen, wenn diese geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die Schulziele zu erreichen.

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